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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

K & P Trading GmbH,
Geiersberger Straße 12
A-4921 Hohenzell

1.     Geltungsbereich

1.1     Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen einer natürlichen bzw. einer juristischen Person (nachfolgend ,,Kunde”) und der K & P Trading GmbH (nachfolgend ,,Betreiber”) über die auf der Website des Betreibers („www.schiesskino.cc“) angebotenen Waren und Dienstleistungen, welche insbesondere die Standmiete der vom Betreiber angebotenen Schießbahnen bzw. des Schießkinos für eine Schießeinheit (nachfolgend „Standmiete“), den Kauf von Gutscheinen für vom Betreiber angebotene Dienstleistungen (nachfolgend „Gutscheinkauf“) sowie die Reservierung von Leihwaffen für die gebuchte Schießeinheit (nachfolgend „Waffenverleih“) umfasst. Die AGB gelten auch für alle diesbezüglichen Anfragen und Erklärungen, sowie für persönliche oder telefonische Vertragsabschlüsse, Angebote und Erklärungen.

1.2     Diese AGB gelten auch gegenüber Unternehmern und zwar auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.3     Der Betreiber kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung der gegenständlichen AGB.

1.4     Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Ergänzungen der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung des Betreibers.

1.5     Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen der Betreiber nach Eingang bei ihm nicht ausdrücklich widerspricht.

1.6     Mündliche Nebenabreden sind erst rechtswirksam und gültig, wenn sie vom Betreiber gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt wurden.

1.7     Diese AGB sind im Internet auf der Website des Betreibers unter „www.schiesskino.cc/agb.pdf“ jederzeit frei abrufbar und können in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

2.1     Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der

K & P Trading GmbH,

Geiersberger Straße 12, 4921 Hohenzell, zustande.

2.2     Die Präsentation sämtlicher Angebote und Erklärungen über Waren und Dienstleistungen auf der Website des Betreibers sowie auf anderen Erklärungen (Emails, Briefen, Werbungen u.dgl.) stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Vertragsschluss dar. Sämtliche Angebote und Erklärungen des Betreibers – auch auf konkrete Anfrage hin – sind unverbindlich, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern vom Betreiber im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages erklärt wird.

2.3     Der Betreiber schließt Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters einen Vertrag über die Standmiete oder den Waffenverleih schließen.

2.4     Bei der Buchung der Standmiete, des Waffenverleihs oder beim Gutscheinkauf über die Website des Betreibers ist eine Registrierung (Anlegen eines Benutzerprofils) möglich. Für weitere Buchungen bzw. Käufe genügt die Eingabe des bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Der Kunde ist verpflichtet, die im Online-Formular vorgesehenen Felder (bzw. Angaben) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jederzeit den Zugriff auf die Website zu verweigern, einzuschränken oder ein Benutzerprofil zu löschen.

2.5     Bei der Buchung bzw. dem Kauf über die Website des Betreibers gibt der Kunde durch Betätigen der Schaltfläche “Kostenpflichtig bestellen” eine verbindliche Bestellung ab, die ein Vertragsangebot darstellt. Nach Absenden der Bestellung, wird eine automatisch erzeugte E-Mail an den Kunden versendet, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten sowie diese AGB noch einmal aufführt.

Die automatische Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme im rechtlichen Sinne dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Betreiber eingegangen ist. Der Vertrag über die Standmiete, den Gutscheinkauf bzw. den Waffenverleih kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch den Betreiber, oder spätestens mit Übermittlung des bestellten Gutscheins bzw. mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung im Schießkino zustande.

2.6     Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

2.7     Der Betreiber behält sich vor, die vertraglich versprochene Leistung nicht zu erbringen und dafür den gezahlten Preis an den Kunden zurückzuerstatten, wenn die Leistung ohne Verschulden des Betreibers vorübergehend nicht möglich ist, oder eine Leistungserbringung aus Gründen die beim Kunden liegen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Letzteres ist insbesondere gegeben, wenn gesetzliche Gründe einem Vertragsschluss entgegenstehen (z.B. Verhängung eines Waffenverbotes), oder wenn der Kunde in der Vergangenheit gegen die Schießstandordnung des Betreibers verstoßen hat.

2.8     Änderungen der Buchung bzw. der bestellten Ware oder Dienstleistung durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Betreibers.

2.9     Über die Widerrufsrechte wurde der Kunde gesondert informiert.

3.     Pflichten der Standmieter/ Schießstandordnung

3.1     Den Anordnungen der Standaufsichten und der Mitarbeiter des betreibers ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.

3..      Auf den Schießständen gilt absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Jeder Schütze muss geistig zurechnungsfähig sein und verantwortungsbewusst Handeln. Bei Verdacht auf geistige Unzurechnungsfähigkeit bzw. andere (vorübergehende) psychische Beeinträchtigungen oder Belastungen, sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum, wird der betroffene Schütze unverzüglich gemäß Punkt 3.16 dieser AGB des Schießstandes verwiesen.

3.3     Vor Betreten der jeweiligen Schießstände hat sich jeder Schütze an der Anmeldestelle oder online zu registrieren.

3.4     Für das Tragen von Schutzbrille und Gehörschutz ist jeder Schütze selbst verantwortlich.

3.5     Das Schießkino ist von maximal 5 Personen zu nutzen.

3.6     Das Einnehmen von Speisen und Getränken direkt auf den Schießständen ist verboten.

3.7     Zugelassen sind alle legalen Schusswaffen laut österreichischem Waffengesetz bis zu einer Schussenergie von 7000 Joule.

3.8     Verboten sind Sprenggeschoße, Leuchtspur-, Brand- und Hartkerngeschoße, FX-Farbpatronen sowie Schwarzpulverladungen.

3.9     Vollautomatische Schusswaffen dürfen nur von Behörden, die laut Waffengesetz die Befugnis haben, verwendet werden.

3.10   Das Schießkino darf nicht mit einer geladenen Schusswaffe betreten oder verlassen werden.

3.11   Der Transport von Schusswaffen zum Schießkino hat den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in einem Transportbehältnis und in ungeladenem Zustand zu erfolgen.

3.12   Die Schusswaffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschoßfang) oder zu Boden der Schießbahn gerichtet sein muss.

3.13   Das Um- bzw. zur Seite Drehen mit geladener Waffe ist strengstens verboten.

3.14   Schusswaffen dürfen nur ungeladen und – je nach Art der Schusswaffe – gesichert, gebrochen, mit offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel abgelegt werden. Das gilt bei angeordneter Feuerunterbrechung und Beendigung des Schießens ebenso wie bei persönlicher Pause.

3.15   Fremde Schusswaffen dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung des Besitzers nicht berührt werden.

3.16   Personen, welche die Sicherheit gefährden, die gegen die Schießstandordnung verstoßen oder die sich sonst ungebührlich verhalten, werden durch die Standaufsicht bzw. Mitarbeiter des Betreibers des Schießstandes verwiesen. Die betroffenen Personen haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortsetzung der durch Verweisung unterbrochenen Schießeinheit oder auf Kostenrückerstattung. Verstöße gegen gesetzliche Ge- oder Verbote werden ausnahmslos angezeigt bzw. den zuständigen Behörden gemeldet.

3.17   Das Mitbringen von Dosen, Flaschen und diverser Gegenstände, die für den Beschuss vorgesehen sind, ist strengstens verboten.

3.19   Vor dem Verlassen des Schießkinos ist dieses wieder so zu verlassen, wie es aufgefunden wurde. Patronen, Hülsen, Papier und Kunststoff sind in die vorgesehenen Behältnisse zu geben.

3.19   Jegliche verursachte Beschädigung des Schießkinos ist unverzüglich der Standaufsicht bzw. den Mitarbeitern des Betreibers zu melden.

3.20   Sollte ein Schaden verursacht worden sein, wird dieser in Rechnung gestellt.

3.21   Die Meldepflicht und Abwicklung über die Versicherung obliegt dem Schadensverursacher.

3.22   Sollten diverse verursachte Schäden nicht gemeldet werden, werden diese zur Anzeige gebracht und die Person des Schießkinos verwiesen.

3.23   Personen, über welche ein Waffenverbot verhängt wurde, ist das Betreten des Schießkinos strengstens untersagt.

3.24   Die Benützung des Schießkinos ist nur volljährigen Personen erlaubt (Mindestalter 18 Jahren) bzw. ab 16 Jahren mit einem Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder.

3.25   Die Anlage wird durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden regelmäßig gelöscht, jedoch behält sich der Betreiber vor, diese im notwendigen Ausmaß zur Dokumentation von Beschädigungen oder rechtlich relevanten Sicherheitsverstößen entsprechend länger zu speichern oder zu verwenden.

3.26   Benutzung der Anlage außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nur bei gesonderter Terminvereinbarungen mit dem Betreiber möglich.

3.27   Der Kunde bestätigt mit seiner Buchung, dass jeder Benutzer des Schießkinos über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügt.

4.     Leistungserbringung/ Lieferung

4.1     Bei Lieferungen an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Paketdienst an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten oder an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse übergeben wird.

4.2     Gegenüber unternehmerischen Kunden geht die Gefahr mit Übergabe der Liefergegenstände an den Paketdienst auf den unternehmerischen Kunden über.

4.3     Wurde eine Lieferfrist vereinbart, beginnt die Lieferfrist zum spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

4.3.1    Datum der Auftragsbestätigung

4.3.2    Datum, an dem der Kunde die vereinbarte Zahlung überwiesen hat

4.3.3    nach endgültiger Klarstellung über den Inhalt des Gutscheins

4.4     Sofern unvorhersehbare unabhängige Umstände wie z.B. alle Fälle höhere Gewalt (Betriebsstörungen, Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen usw.…) eintreten, welche die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins verhindern oder verzögern, verlängert sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Sofern solche unvorhersehbaren unabhängigen Umstände die gebuchte Schießeinheit verhindern oder verzögern, vereinbart der Betreiber mit dem Kunden einen Ersatztermin bzw. erstattet dem Kunden den gezahlten Preis zurück.

4.5     Die korrekte Angabe der Daten, insbesondere die Angabe der korrekten Lieferadresse und der E-Mail-Adresse des Kunden, liegt in dessen Verantwortungsbereich. Die Leistungspflicht des Betreibers gilt als erfüllt, wenn dieser den Gutschein an die vom Kunden angegebene Lieferadresse bzw. E-Mail-Adresse übermittelt. Abgesehen von völlig offensichtlichen Fehlern, trifft den Betreiber keine Prüfpflicht der angegebenen Daten des Kunden.

5.     Preise und Zahlungsbedingungen

5.1     Alle für den Kunden angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels gegenteiliger Erklärung gelten sämtliche Preise in Euro und sind sämtliche Zahlungen in Euro zu leisten.

5.2     Es gelten jeweils die am Tag der Bestellung auf der Website des Betreibers gültigen Preise. Mit erscheinen einer neuen Version der Website verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit.

5.3     Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits im Angebot des Betreibers sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen den Betreiber jederzeit nach seiner Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.

5.4     Wird in Teilen geleistet, so ist der Betreiber zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.

5.5     Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen des Betreibers ab Rechnungsdatum, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung fällig und mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen brutto ohne Abzug zahlbar. Zahlung mit Wechsel oder Scheck gilt erst mit der gedeckten Einlösung als erfüllt.

5.6     Eventuell vom Betreiber gewährte Preisnachlässe und Skonti sind den Rechnungen zu entnehmen. Skontofristen verstehen sich ab Rechnungsdatum. Preisnachlässe dürfen nur abgezogen werden, wenn nicht noch offene Forderungen gegen den Kunden bestehen.

5.7     Bei Zahlungsverzug durch den Kunden stehen dem Betreiber die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Der Kunde hat auch die Kosten außergerichtlicher Mahnungen zu ersetzen.

5.8     Unterbleibt die Ausführung der Leistung des Betreibers, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er nachweislich zur Leistung bereit war und die Ausführung der Leistung durch Gründe, die in der Sphäre des Kunden liegen, unterblieb.

6.     Eigentumsvorbehalt

An den Kunden versendete oder übergebene Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Betreibers.

7.     Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

7.1      Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sind Rücknahme, Umtausch bzw. Stornierung der gebuchten bzw. bestellten Waren und Dienstleistungen grundsätzlich nicht möglich.

7.2     Für Unternehmer gilt: Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Betreiber stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde – mit der Versendung, sofern diese durch den Betreiber erfolgt. Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

7.3     Dem unternehmerischen Kunden kommt das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) sowie ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

7.4     Der Betreiber haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verursachung sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

7.5     Die Nutzung des Schießkinos und der Aufenthalt in demselben erfolgen auf eigene Gefahr. Seitens des Betreibers wird lediglich die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt – eine Haftung des Betreibers für Schäden, die auf den Benutzer oder eine seiner Begleitpersonen zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen. Jede Person, insbesondere jeder Schütze, ist für den abgegebenen Schuss selbst verantwortlich und haftet für alle Schäden an Personen oder Sachen, insbesondere auch für Sachschäden im Schießkino persönlich. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für das Verhalten von Schützen und deren Folgen. Grundsätzlich hat jeder Schütze selbst für eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu sorgen.

7.6     Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung entstanden sind, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Für mitgebrachte Gegenstände, Schusswaffen und Munition wird keine Haftung übernommen.

7.7     Der Betreiber sorgt dafür, dass sich die ausgegebenen Leihwaffen, sowie die allenfalls von ihm zur Verfügung gestellte Munition in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Der Betreiber haftet jedoch nicht für Mängel an Waffen oder Munition, die bereits bei Übernahme vom Hersteller vorhanden waren und die ihm nicht offenbar auffallen mussten.

7.8     Gegenüber unternehmerischen Kunden besteht eine schadenersatzrechtliche Haftung für andere Schäden als Schäden an der Person nur, sofern dem Betreiber aus den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

7.9     Für Unternehmer gilt: Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten, von mittelbaren Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware, von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, für Schäden wegen Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter; dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist. Soweit der Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Für den Fall, dass die hier vereinbarten Beschränkungen der Haftung des Betreibers gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist die Haftung des Betreibers jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.

8. Stornobedingungen Schießeinheit/Standmiete 

Die Buchung kann bis sieben Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Es fallen bis zu zwei Tage vor Termin 50 % und am Vortag 75 % des Buchungspreises als Stornogebühr an. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen fallen 100 % des Buchungspreises als Stornogebühr an.

8.1     Die Filme und interaktiven Szenen des Schießkinos des Betreibers und die von ihm betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Drucke, Textildesigns, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken- und/oder Geschmacksmuster sind durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken und/oder eingetragene bzw nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt.

8.2     Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Website des Betreibers dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck eines Auftrages beim Betreiber des (virtuellen) Shops erlaubt.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung unter „www.schiesskino.cc/datenschutz“, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Informationspflichten der DSGVO erfüllt.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort der Standmiete und des Waffenverleihs ist 4921 Hohenzell. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ried.

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