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Voraussetzungen

m Schießkino Oberösterreich können alle gesunden Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr den Schießsport ausüben.
– keine waffenrechtliche Genehmigung nötig
– gute körperliche Verfassung
– Pflicht zum Tragen von Gehörschutz.
– Vor und während dem Besuch im Schießkino absolutes Alkoholverbot

 

 

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